Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2022


Folgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ib-data GmbH in der jeweils letztgültigen Fassung.

AGB der ib-data GmbH
 

1. Veröffentlichung

Die Veröffentlichung der Daten und Texte gemäß ÖNORM A 2063 erfolgt als Österreichischen Industriestandard durch die ib-data GmbH einmal pro Kalenderjahr. Die Daten werden in der ABK8-Starter Edition auf USB-Stick übermittelt und können mittels Downloadlink bezogen werden. Neue Texte und Daten werden vorab auf www.baudaten.info als Entwurfs-Leistungsverzeichnis (ONLV) zum Download bereitgestellt. Der Auftraggeber (AG) erhält kostenlos 3 Exemplare (USB-Sticks) für den Eigengebrauch.

2. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss für die Zusendungen der zu veröffentlichten Dateienn wird von der ib-data GmbH bei Auftragserteilung bekannt gegeben.

3. Bewerbung

Die Bewerbung durch die ib-data GmbH erfolgt über Newsletter an registrierten Anwender und Interessenten (z.B. Planer, ausschreibende Stellen und ausführende Firmen), Drucksorten sowie Presseartikel.

4. Laufzeit und Abrechnung

Die Teilnahme im Österreichischen Industriestandard gilt unbefristet bis zum schriftlichen Widerruf. Die Abrechnung erfolgt einmal pro Kalenderjahr.

5. Kündigung

Eine Kündigung der mit dieser Vereinbarung begründeten Pflichten beider Teile muss durch den AG bis spätestens 31. Dezember bei der ib-data GmbH schriftlich eingebracht werden, sonst sind die Pflichten und Leistungen zumindest noch für die nächste Ausgabe des Österreichischen Industriestandards zu erbringen.

6. Urheberrecht

Alle Rechte an den von ib-data gelieferten Texten und Daten liegen beim AG. Alle Programme und Programmteile, die im Rahmen des Österreichischen Industriestandards einschließlich der ABK8-Starter Edition verwendet werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

7. Haftung

Die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der übergebenen Unterlagen liegt beim AG. Jede Haftung, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des AG entsteht, trägt der AG. Dieser hat die ib-data GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Inhaltliche Kontrollen und Prüfungen durch die ib-data GmbH begründen keine Mithaftung.

8. Verrechnung

Die Abrechnung der angebotenen Leistungen erfolgt mittels Jahrespauschale nach Erbringung der Leistung. Die Jahrespauschale ist wertgesichert (Basis Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index). Kommt es zu zeitlichen Verschiebungen aufgrund von Geschehnissen, die in der Sphäre des AG liegen und kann der Redaktionsschluss vom AG nicht eingehalten werden, behält sich die ib-data GmbH vor, die Jahrespauschale in Rechnung zu stellen.

9. Sonstige Vereinbarungen

Die Arbeitsergebnisse und die damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ib-data GmbH. Über diese Vereinbarung hinaus gelten die "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die ABK-Software der ib-data GmbH". Sonstige Vereinbarungen bedürfen einer einvernehmlichen Festlegung und sind schriftlich festzuhalten.

10. Streitigkeiten/Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Österreichische Recht und es wird der Gerichtsstand Wien vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

1. Bearbeitungsgrundlagen und Ausführung

Zur erfolgreichen Bearbeitung der beauftragten Leistungen sind die vereinbarten Grundlagen kostenlos der ib-data GmbH zur Verfügung zu stellen. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese Unterlagen so rasch wie möglich ab Beauftragung zu übermitteln. Auf Basis der übermittelten Grundlagen des Auftraggebers (AG) werden Daten und Texte gemäß ÖNORM A 2063 erstellt. Etwaige Abklärungsgespräche werden wie angeboten durchgeführt. 

2. Korrekturen

Inhaltliche Korrekturen während der Bearbeitung sowie Änderungen müssen rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen vor dem Redaktionsschluss vom AG übermittelt werden. Eine zweimalige Korrektur der zu bearbeitenden Daten und Texte ist inkludiert. Jede weitere Korrektur sowie nachträgliche Änderungen nach Freigabe werden nach tatsächlichem Aufwand zum aktuell gültigen Stundensatz abgerechnet.

3. Haftung

Die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der übergebenen Unterlagen liegt beim AG. Alle Rechte an den Daten und Texten liegen beim AG. Jede Haftung, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des AG entsteht, trägt der AG. Dieser hat die ib-data GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Inhaltliche Kontrollen und Prüfungen durch die ib-data GmbH begründen keine Mithaftung.

4. Verrechnung

Die Abrechnung der angebotenen Leistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung. Teilverrechnungen sind nach Lieferung je Arbeitsfortschritt möglich. 

5. Lieferung

Die Daten und Texten werden im vereinbarten Dateiformat, beispielsweise im ÖNORM-Format A 2063 übermittelt.

6. Zeitverzug

Kommt es zu zeitlichen Verschiebungen aufgrund von Geschehnissen, die in der Sphäre des AG liegen, ist eine Teilverrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Leistungen möglich. Resultiert daraus eine Reduktion der Ausführungszeit zur Durchführung der vereinbarten Leistungen, behält sich die ib-data GmbH vor, zusätzliche Forcierungskosten in Rechnung zu stellen. Der AG wird in diesem Fall rechtzeitig über die Mehrkosten informiert.

7. Sonstige Vereinbarungen

Die Arbeitsergebnisse und die damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ib-data GmbH. Sonstige Vereinbarungen bedürfen einer einvernehmlichen Festlegung und sind schriftlich festzuhalten.

8. Streitigkeiten/Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Österreichische Recht und es wird der Gerichtsstand Wien vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.


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