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Standardisierte Leistungsbeschreibungen

EINDEUTIG, VOLLSTÄNDIG UND NEUTRAL

Vorteile

Standardisierte Leistungsbeschreibungen (StLB) bieten neben der großen Arbeitserleichterung auch fachliche Sicherheit bei der Beschreibung von Bauleistungen und sind wichtige Bindeglieder im Bauvertrag. 

  • Rasches Erstellen von Leistungsverzeichnissen durch die Übernahme von Positionen
  • Vergleichbarkeit der beschriebenen Leistungen
  • Erleichterung bei Kalkulation und Angebotslegung
  • LB-Positionen mit hinterlegten Preisen
  • Rasche und effiziente Angebotserstellung
  • Texte werden vom Herausgeber gewartet und aktualisiert
  • Texte können als Vorlage für frei formulierte "Z"-Positionen verwendet werden
Folgende Bauleistungen gemäß ÖNORM A 2063 stehen zur Verfügung…

HERAUSGEBER: BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT

StLB Hochbau und Haustechnik

Herausgeber der Standardisierten Leistungsbeschreibungen für Hochbau (StLB-HB) und Haustechnik (StLB-HT) ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), welches die Daten als Down-load gratis zur Verfügung stellt. Die PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Ein Datenaustausch in elektronischer Form ist ausschließlich nach ÖNORM A 2063 möglich!

Zur Webseite des BMAW

Das Team der Baudatenentwicklung betreut im Auftrag des BMAW seit vielen Jahren erfolgreich den Änderungsdienst der StLB Hochbau und Haustechnik und unterstützt die erfolgreiche Zusammenarbeit der Arbeitskreise, bestehend aus Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Industrie, Wirtschaft (WKÖ) und fachspezifischen Konsulenten. Die StLB werden laufend an den Stand der Technik und Entwicklung angepasst und aufgrund neuer Vorgaben erweitert, z.B. bei Änderungen von ÖNORMen. Innovative Ideen, Anwenderfragen und die Möglichkeiten des digitalen Datenaustausches stehen ebenso im Fokus der Arbeit, wie die Erarbeitung von Ausschreibungstexten: eindeutig, vollständig und neutral formuliert sowie gemäß festgelegter redaktioneller Regeln und gemäß ÖNORM А 2063.

Lt. Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG § 105 (3)) „ist, wenn für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen geeignete Leitlinien, wie ÖNORMEN und Standardisierte Leistungsbeschreibungen vorhanden sind, auf diese Bedacht zu nehmen“.

Der Änderungsdienst ermöglicht eine stetige Auseinandersetzung mit Themen zu Hochbau und Haustechnik sowie eine Aktualisierung und Wartung von Texten, Daten und Services.

Die Ausgewogenheit der Interessen z.B. zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, der Wissensaus-tausch zu Fachthemen sowie das Kennenlernen unterschiedlichster Sichtweisen der Fachbereiche (z.B. aus Sicht Auftragnehmer, Auftraggeber, Planern und der Industrie) stehen im Zentrum der Tätig-keiten von Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen.

Die Standardisierten Leistungsbeschreibungen Hochbau, Version 022 (StLB-HB-022) und Haustechnik, Version 013 (StLB-HT-013) wurden zu Beginn des Jahres vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) veröffentlicht.

Die StLB wird in den Datenformaten der ÖNORM A 2063:2015 und ÖNORM A 2063:2021 zur Verfügung gestellt. Inhaltlich sind die Texte in beiden Datenformaten ident.

Änderungsbericht StLB-HB-022
Änderungsbericht StLB-HT-013

StLB-Hochbau, Version 022

  • Die StLB-HB022 beinhaltet neben den Leistungsgruppen für Allgemeine Bestimmungen (00) unBaustellengemeinkosten (01) Leistungsgruppen für Baumeister- und Regiearbeiten, für Glas-, Holz- und Metall-Konstruktionen, Innenausbau und Innenausstattung, für Dach- und Fassaden-Konstruktionen sowie für Spezialgewerke.
  • ULG/Positionen folgender LG wurden strukturell und inhaltlich überarbeitet bzw. mit Positionen ergänzt (z.B.): Fertigteile (LG16); Fliesen- und Plattenlegerarbeiten (LG24); Metallbauarbeiten (LG31); Verglaste Rohrrahmenelemente (LG34); Türsysteme (LG43).
  • ULG/Positionen folgender LG wurden für die Version 022 inhaltlich überarbeitet bzw. mit Positionen ergänzt (z.B.): Abbruch (LG02); Gerüste (LG04); Beton- und Stahlbetonarbeiten (LG07); Mauerarbeiten (LG08); Versetzarbeiten (LG09); Putz (LG10); Estricharbeiten (LG11); Besondere Instandsetzungsarbeiten (LG14); Schlitze, Durchbrüche, Sägen und Bohren (LG15); Dachabdichtungsarbeiten (LG21); Konstruktiver Stahlbau (LG32); Trockenbauarbeiten (LG39); Fenster (LG71-75).
  • ULG/Positionen folgender LG wurden inhaltlich überarbeitet bzw. mit Positionen ergänzt (z.B.): Roden, Baugrube, Sicherungen und Tiefengründungen (LG03); Aufschließung, Infrastruktur (LG06); Außenanlagen (LG13) – z.B. unter Berücksichtigung der Bezeichnungen für Bodenklassen.
  • ONLB-Datenträger gemäß ÖNORM A 2063:2015 und ÖNORM A 2063:2021, eine Information zur ÖNORM A 2063:2021 sowie barrierefreie PDF-Dokumente der einzelnen Leistungsgruppen liegen, einschließlich ergänzender Informationen z.B. (LG23, 32, 35, 38 und 43) zum kostenlosen Download auf www.bmaw.gv.at bereit.


StLB-Haustechnik, Version 013

  • Die StLB-HT013 beinhaltet neben den Leistungsgruppen für Allgemeine Bestimmungen (00) und Baustellengemeinkosten (01) Leistungsgruppen für Elektrotechnik, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen, Rohre mit/ohne Dämmung, Kälte- und Brandschutztechnik, Wasser- und Abwasseranlagen, Systeme für Gebäudeautomation, Regie und Wartungsleistungen sowie für Aufzugsanlagen.
  • ULG/Positionen folgender LG wurden strukturell und inhaltlich überarbeitet bzw. mit Positionen ergänzt (z.B.):  Wärmeabgabe (LG38=LG37+46); Lüftungsanlagen, Lüftungs(zentral)geräte, Ventilatoren (LG50).
  • ULG/Positionen folgender LG wurden für die Version 013 inhaltlich überarbeitet bzw. mit Positionen ergänzt (z.B.): Niederspannungsverteilungen (LG06); Kabel und Leitungen (LG08); Rohr- und Tragsysteme (LG09); Schalt-, Steuer- und Steckgeräte (LG10); Erdungs- und Blitzschutzanlagen (LG12); Signalempfangsanlagen (LG17); Kommunikationsanlagen (LG18); Strukturierte Verkabelung (LG19); Kompaktpositionen E-Installation (LG26); Regieleistungen, Planung, Dokumentation (LG30); Wärmebereitstellung f. Heizung u. Warmwasser (LG35); Wärme- und Kältedämmerung (LG82); Feuerschutz und Schalldämmung (LG83); Sonstige Leistungen E-Technik (LG98).
  • LG/ULG/Positionen folgender LG ergänzt:  Abbruch (LG02) für z.B. Elektroinstallationen
  • ONLB-Datenträger gemäß ÖNORM A 2063:2015 und ÖNORM A 2063:2021, eine Information zur ÖNORM A 2063:2021 sowie barrierefreie PDF-Dokumente der einzelnen Leistungsgruppen liegen zum kostenlosen Download auf www.bmaw.gv.at bereit.
     

Bei Ständigen Vorbemerkungen, Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen wird die Versions-Nummer der LB, bei der dieser Text erstmals aufgenommen oder zuletzt geändert wurde, angegeben. Inhaltliche Änderungen (z. B. des Stichwortes oder des Textes), die z.B. neue Kalkulationsansätze erforderlich machen, sind gegenüber der letzten unmittelbar vorhergehenden veröffentlichten Version der LB mit „geändert“ gekennzeichnet. 

Redaktionelle Änderungen, ohne Auswirkung auf den Inhalt bzw. die Kalkulation werden als „gering-fügig geändert“ gekennzeichnet. Zur Erläuterung einer Änderung kann eine Beschreibung in der Position, der ULG oder LG angefügt werden.

Änderungen in der StLB-Hochbau und Haustechnik des BMDW:

  • In Leistungsgruppen, Unterleistungsgruppen und Positionen ist die Versionsnummer der StLB, bei der dieser Text erstmals aufgenommen oder zuletzt bearbeitet wurde, angegeben. Positionen, die unverändert übernommen wurden, haben die Versionsnummer ihrer „Ursprungsversion“.
  • Änderungen in Vorbemerkungen und Positionen gegenüber der letzten, unmittelbar vorhergehenden veröffentlichten Version der StLB sind mit „geringfügig geändert“ oder „geändert“ gekennzeichnet. Diese Positionen können mit einer informativen Änderungsbeschreibung ergänzt werden.
  • Vorbemerkungen und Positionen mit dem Änderungsumfang „geringfügig geändert“ sind aus-schließlich redaktionell bearbeitet (d.h. die Korrektur/Ergänzung hat keinen Einfluss auf den In-halt bzw. z.B. auf die Preiskalkulation).
  • Vorbemerkungen und Positionen mit einem Änderungsumfang „geändert“ wurden inhaltlich überarbeitet (Korrekturen bzw. Ergänzungen). Das bedeutet, dass sowohl Auftraggeber bzw. Ausschreiber als auch Auftragnehmer bzw. Bieter den Inhalt und die Kalkulationsansätze prüfen müssen.
  • Neue LG/ULG und Positionen sind mit der aktuellen Version gekennzeichnet und haben kein Änderungskennzeichen und keine Änderungsbeschreibung.
  • Wird nur eine Position mit „geringfügig geändert“ gekennzeichnet, wird die übergeordnete ULG und LG mit „geringfügig geändert“ gekennzeichnet.
  • Wird nur eine Position mit „geändert“ gekennzeichnet, wird die übergeordnete ULG und LG mit „geändert“ gekennzeichnet.
  • Bei Änderungen in Vorbemerkungen einer LG oder ULG sind nachfolgenden Positionen nicht automatisch als „geringfügig geändert“ oder „geändert“ gekennzeichnet. Ein Änderungskennzeichen erhalten nur jene Positionen, die direkt bearbeitet wurden.
  • Änderungsbeschreibungen finden Sie wahlweise in einzelnen Positionen, in Unterleistungs-gruppen und Leistungsgruppen.

Änderungskennzeichen und Änderungsbeschreibung sind Teil der Informationen am Datenträger (ONLB) gemäß ÖNORM A 2063. In Ihrer ÖNORM A 2063 kompatiblen AVA-Software sind die jeweiligen Spalten (z.B. Version, Änderungsumfang, Änderungshinweis bzw. Änderungsbeschreibung) zum Abrufen der Informationen einzublenden. Eine mögliche Filterfunktion in einzelnen Spalten (z.B. im ABK) erleichtert das Auffinden neuer und bearbeiteter LG/ULG und Positionen.

Hinweis: Die gesetzten Änderungskennzeichen und die Änderungsbeschreibungen sind als Hilfestellung für den Anwender der LB gedacht um z.B. rasch bestehende Musterleistungsverzeichnisse (z.B. Bürostandards) und Kalkulationsansätze übernehmen bzw. aktualisieren zu können. Für die Auflistung und Beschreibung von Änderungen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
 

HERAUSGEBER: FACHVERBAND DER INTERESSENSVERTRETUNG DER ELEKTRO- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE

StLB Beleuchtungstechnik

Herausgeber der Standardisierten Leistungsbeschreibung Beleuchtungstechnik (StLB-BL) ist der Fachverband der Interessensvertretung der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), der die Inte-ressen der Elektro- und Elektronikindustrie des Wirtschaftsstandortes Österreich vertritt. Die StLB Beleuchtung, Version 012 wurde im Oktober 2022 aktualisiert und veröffentlicht.

Download StLB-BL-012

Zur Webseite des FEEI

Oberste Prämisse ist die positive Beeinflussung und Gestaltung der maßgeblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die durch den Fachverband vertretenen Branchen. Die Struktur der StLB-BL richtet sich nach den Themenbereichen der Beleuchtungstechnik (z.B. Downlights, Hängeleuchten, Auf- und Einbauleuchten) und ist mit Allgemeinen Bestimmungen und Baustellengemeinkosten, analog der aktuellen Standardisierten Leistungsbeschreibung Haustechnik ergänzt.

HERAUSGEBER: ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßE, SCHIENE, VERKEHR

StLB Verkehr und Infrastruktur

Herausgeber der Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur ist die Österreichische Forschungsgesellschaft für Straße, Schiene, Verkehr. Zur Verfügung stehen die Gesamtausgabe sowie Teilausgaben (Brücken-, Tunnel-, Straßenbau und Wasserwirtschaft). Diese sind käuflich zu erwerben!

Die StLB Verkehr und Infrastruktur, Version 007 wurde am 1. November 2024 veröffentlicht.

Zur Webseite des FSV

BESTENS INFORMIERT.

News und Termine

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ERGÄNZUNG-LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN

Ergänzungs-Leistungsbeschreibungen

In einer Ergänzungs-Leistungsbeschreibung (Erg.-LB) sind standardisierte technische Beschreibungen von Leistungen, die in der sachlich in Frage kommenden Standardisierten Leistungsbeschreibung z.B. StLB-HB/HT des Bundesministeriums nicht enthalten sind, beschrieben. Ergänzungs-Leistungsbeschreibungen wie diese im Österreichische Industriestandard werden durch einen anderen als den Herausgeber der Standardisierten Leitungsbeschreibungen z.B. des Bundesministeriums erstellt.

ZUM ÖSTERREICHISCHEN INDUSTRIESTANDARD

Positionen, Wählbare Vorbemerkungen, Unterleistungsgruppen und Leistungsgruppen sind in die jeweilige Gliederungsstufe der Leistungsbeschreibung eingeordnet und stehen nicht im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung. Jede Änderung der zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung ist unzulässig.

Ergänzungs-Leistungsbeschreibungen werden in einem gesonderten Datenbestand, der nur ergänzte Positionen und Wählbare Vorbemerkungen mit Herkunftszeichen „+“ sowie ergänzte Unterleistungsgruppen und Leistungsgruppen enthält, herausgegeben. Notwendigen Leistungsgruppen und Unterleistungsgruppen für eine vollständige Gliederung der Leistungsbeschreibung werden unverändert übernommen. Bezeichnungen/Nummerierungen von Leistungsgruppen, Unterleistungsgruppen und Positionsnummern im Standard und der Ergänzungs-Leistungsbeschreibung sind eindeutig, gemäß ÖNORM A 2063.

Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber müssen laut Bundesvergabegesetz (BVergG) wettbewerbsneutral, klar und eindeutig formuliert sein und dürfen keine Handelshemmnisse oder Zugangsbeschränkungen für gleichwertige Produkte enthalten. Zusätzlich ist auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung Bedacht zu nehmen. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen oder durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug erfolgen.

Zitat aus dem Bundesvergabegesetz (BVerG) zum Thema "Anwendung von produktspezifischen Ausschreibungstexten":

5. Abschnitt: Die Leistungsbeschreibung/Technische Spezifikationen

§ 106 (6) Erfolgt ausnahmsweise die Ausschreibung eines bestimmten Erzeugnisses mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, sind in freien Zeilen (Bieterlücken) des Leistungsverzeichnisses nach der entsprechenden Position vom Bieter Angaben über Fabrikat und Type der von ihm gewählten gleichwertigen Produkte und, sofern gefordert, sonstige diese Produkte betreffende Angaben zu verlangen. Die maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben.

7. Abschnitt: Das Angebot/Allgemeine Bestimmungen

§ 125 (7) Erfolgt ausnahmsweise gemäß § 106 Abs. 5 und 6 die Ausschreibung eines bestimmten Erzeugnisses mit dem Zusatz „oder gleichwertig“, so kann der Bieter in frei befüllbaren Feldern (Bieterlücken) des Leistungsverzeichnisses ein gleichwertiges Erzeugnis angeben. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen. Die in der Ausschreibung als Beispiele genannten Erzeugnisse gelten als angeboten, wenn vom Bieter keine anderen Erzeugnisse in die frei befüllbaren Felder des Leistungsverzeichnisses eingesetzt wurden. Wenn die vom Bieter genannten Erzeugnisse nach sachverständiger Prüfung den in der Ausschreibung angeführten Kriterien der Gleichwertigkeit nicht entsprechen, gilt das ausgeschriebene Erzeugnis nur dann als angeboten, wenn der Bieter dies in einer zu seinem Angebot gesonderten Erklärung erklärt hat.

ERGÄNZUNGS-LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Ökologische Mindestkriterien

In der LB-OEKO-016 stehen Ökologische Mindestkriterien (Hochbau) für Bauleistungen je Leistungs-gruppe zur Verfügung. Der anerkannte ökologische Standard von ÖkoKauf Wien mit den Ergebnissen und Kriterien wurde in Zusammenarbeit mit baubook GmbH bearbeitet und als ONLB- und ONLV-Daten gemäß ÖNORM A 2063 ausgegeben.

Ökologische Mindestkriterien als Ergänzungs-LB zur LB-HB-022 (OEKO-016 - gepackt)

Ökologische Mindestkriterien als Ergänzungs-LB zur LB-HB-022 (OEKO-016)

ZIP-Download Ökologische Mindestkriterien als Entwurfs-LV zur LB-HB-022 (OEKO-016 - gepackt)

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