Standardisierte Leistungsbeschreibungen
Vorteile und Eigenschaften
Standardisierte Leistungsbeschreibungen beschreiben Leistungen eindeutig und vollständig, so
dass eine Übernahme der Positionen in ein LV und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. » Weiter

Die Vorteile einer Standardisierten Leistungsbeschreibung (StLB)
- Rasches Erstellen von Leistungsverzeichnissen durch die Übernahme von Positionen
- Vergleichbarkeit der beschriebenen Leistungen
- Erleichterung bei Kalkulation und Angebotslegung
- LB-Positionen mit hinterlegten Preisen
- Rasche und effiziente Angebotserstellung
- Texte werden gewartet und aktualisiert
- Texte können als Vorlage für frei formulierte "Z"-Positionen verwendet werden
Eigenschaften einer Leistungsbeschreibung (LB) gemäß ÖNORM A2063
- Jede LB erhält vom Herausgeber eine Kennung und eine eindeutige Versionsnummer mit Datum.
- Die Versionsnummer der LB, bei der dieser Text erstmals aufgenommen oder bearbeitet wurde, wird aktualisiert. Änderungskennzeichen und Änderungsbeschreibungen können angegeben werden (als Hilfestellung für den Ausschreiber).
- Jede LB gliedert sich in Leistungsgruppen (LG), Unterleistungsgruppen (ULG) und Wählbare Vorbemerkungen bzw. Positionen, die mit eindeutigen LB-Positionsnummern versehen sind.
- Positionen sind als ungeteilte Positionen mit einem Positionstext (6-stellige Positionsnummer) oder als geteilte Positionen mit Grund- und Folgetext (7-stellige Positionsnummer) abgebildet.
- LG und ULG müssen Überschriften erhalten.
- Jeder Wählbaren Vorbemerkung bzw. Position ist ein Stichwort mit höchstens 60 Zeichen zur Darstellung des wesentlichen Inhaltes zugeordnet.
- Wählbare Vorbemerkungen sind ohne Abrechnungseinheit
- Jeder Position ist eine Mengeneinheit zugeordnet.
- Allen Positionen einer LB, einer LG bzw. einer ULG können jeweils Ständige Vorbemerkungen und Wählbare Vorbemerkungen zugeordnet werden.
- In den Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen können für einzelne Angaben Lücken im Text freigelassen werden (Ausschreiber-, Bieter- und/oder Stichwortlücken), entweder in ungeteilten Positionen oder nur im Folgetext einer Position.
- Ergänzende Kommentare sind Hinweise für den Ausschreiber und werden nicht Bestandteil eines Leistungsverzeichnisses bzw. des Bauvertrages.
- In einem gesonderten Datenstand können zu den Positionen einer LB Preise bzw. Kalkulationsansätze angegeben werden.
- Grafiken und Tabellen können eingefügt werden.
JOUR fixe für Produktanbieter und Hersteller
12.03.2019
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