Frequently Asked Questions (FAQs) zu den Standardisierten Leistungsbeschreibungen

Die Abteilung der Baudatenentwicklung der ib-data GmbH betreut den Änderungsdienst der Standardisierten Leistungsbeschreibungen (StLB) Hochbau und Haustechnik für das Bundenministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und deren Veröffentlichung seit vielen Jahren. In diesem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zu den StLB für Sie zusammengefasst.

Gerne beraten wir Sie darüber hinaus zu Ihren in­di­vi­du­el­len An­liegen!

Bei Fragen zu den Standardisierten Leistungsbeschreibungen des BMAW oder des Fachverband der Interessensvertretung der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) wenden Sie sich bitte an: baudaten@abk.at

  • Kenndaten
  • Überschriften
  • Ständige Vorbemerkungen (bei Bedarf)
  • Wählbare Vorbemerkungen (bei Bedarf)
  • Positionen
  • Kommentare (bei Bedarf)
  • Grafiken, in der Größe beschränkt (bei Bedarf)

Überschriften, Ständige und Wählbare Vorbemerkungen sowie Positionen sind so zu formulieren, dass sie unverändert in einem Leistungsverzeichnis (LV) verwendet werden können.

Kennung
Die Kennung der LB wird vom Herausgeber vergeben und enthält eine Abkürzung für den Herausgeber und die Bezeichnung der LB. Die Version einer LB ist eindeutig durch eine Versions-Nummer und ein Versions-Datum gekennzeichnet.

Gliederung
Eine LB hat eine Gliederung nach Leistungsgruppen (LG), Unterleistungsgruppen (ULG) und Wählbaren Vorbemerkungen (VB) bzw. Positionen (geteilt oder ungeteilt) und ist folgendermaßen festgelegt:

  • 2 Stellen für die Leistungsgruppe (LG), 2 Stellen für die Unterleistungsgruppe (ULG) und 2 Stellen für Wählbare Vorbemerkungen bzw. Positionen, bei Positionen mit geteiltem Text noch eine weitere Stelle für den Folgetext.
  • Der Grundtext oder die Kombination eines Grundtextes mit jeweils einem Folgetext ergibt den gesamten (Positions-) Text einer Wählbaren Vorbemerkung bzw. einer Position der LB.

Vorbemerkungen
Der Gesamtheit aller Positionen einer Leistungsbeschreibung (LB), einer Leistungsgruppe (LG) bzw. einer Unterleistungsgruppe (ULG) können jeweils Ständige Vorbemerkungen und Wählbare Vorbemerkungen zugeordnet werden.

Die Ständige Vorbemerkung einer LB ist allen LG voranzustellen.

Ständige Vorbemerkungen der LG bzw. der ULG sind unmittelbar nach der jeweiligen Überschrift anzuordnen. Die jeweiligen Ständigen VB gelten, sobald eine Position aus der LB, einer LG bzw. einer ULG in das LV übernommen wird.

Wählbare Vorbemerkungen, die für die gesamte LB gelten, sind in der LG 00 zusammengefasst (bei Bedarf). Wählbare Vorbemerkungen, die für eine LG gelten, sind in der ULG 00 der jeweiligen LG zusammengefasst. Wählbare Vorbemerkungen, die für Positionen einer ULG gelten, sind diesen voranzustellen und erhalten die Kennzeichnung 00 allenfalls eine weitere Stelle bei geteiltem Text. Auf diesen Gliederungsebenen dürfen keine Positionen mit Abrechnungseinheiten enthalten sein.

Stichworte
Jeder Wählbaren Vorbemerkung bzw. jeder Position, bei geteilten Texten jedem Folgetext, wird ein (Positions-)Stichwort zugeordnet. Stichworte (Stichwortlänge beträgt 60 Zeichen) dienen der Darstellung des wesentlichen Inhaltes von Wählbaren Vorbemerkungen bzw. Positionen. Innerhalb einer LG darf jedes Stichwort nur einmal vorkommen.

Mengeneinheiten
Allen Positionen, bei geteiltem Text nur jedem Folgetext, ist eine Mengeneinheit gemäß ÖNORM zuzuordnen. (Hinweis: Wählbare Vorbemerkungen haben keine Mengeneinheit!)

Lücken
In der Beschreibung der Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen können für einzelne Angaben des AG Lücken im Text freigelassen bzw. erstellt werden. Sie dürfen bei geteilten Texten nur im Folgetext vorkommen.

Möglich ist die Stichwortlücke. Je Stichwort ist nur eine Lücke (maximal 10 Zeichen) nach dem vorgegebenen Stichwort möglich. Diese ist beim Erstellen des LV durch eine Angabe des AG zu ersetzen.

Ausschreiberlücken sind beim Erstellen des LV durch eine Angabe des AG zu ersetzen.

Bei Bieterlücken unterscheidet die ÖNORM A 2063 in echte und unechte Bieterlücken. Eine echte Bieterlücke muss im Angebots-LV durch eine Angabe des Bieters ersetzt werden. Unechte Bieterlücken können im Angebots-LV durch eine Angabe ersetzt werden.

Rechenwerte
Im Text von Wählbaren Positionen und von Positionen können Werte als Rechenwerte definiert werden.

Ausschreiber- und Bieterlücken können einer Kategorie zugeteilt werden. Diese definieren die jeweils gültigen Werte für das Ersetzen durch eine Angabe.

Änderungskennzeichnung
Bei Ständigen Vorbemerkungen, Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen ist die Versions-Nummer der LB, bei der dieser Text erstmals aufgenommen oder zuletzt geändert wurde, angegeben.

Die Änderungskennzeichnung wird in „geringfügig geändert“ oder“ geändert“ unterschieden (die Darstellung/Kurzbezeichnung in der LB ist abhängig von Ihrer AVA Version).

Redaktionelle Änderungen, ohne Auswirkung auf den Inhalt bzw. die Kalkulation/den Positionspreis werden mit „geringfügig geändert“ gekennzeichnet.

Inhaltliche Änderungen (z.B. zur Beschreibung einer Leistung im Positionstext, eine Abänderung des Leistungsinhaltes, eine Änderung der Abrechnungsregeln), die z.B. neue Kalkulationsansätze/neue Positionspreise erforderlich machen, sind gegenüber der letzten unmittelbar vorhergehenden veröffentlichten Version der LB mit „geändert“ gekennzeichnet.

Damit Angaben zu Preisen bzw. Kalkulationsansätzen von Positionen aus vorangegangenen Versionen der LB zu aktualisierten Positionen übernommen werden können, kann bei einer Umnummerierung die LB-Positionsnummer der unmittelbar vorhergehenden veröffentlichten Positionsnummer (der Vorgänger-Version) angegeben werden.

Zur Erläuterung einer Änderung kann eine kurze Beschreibung angefügt werden.

Neue Leistungsgruppen/Unterleistungsgruppen/Wählbare Vorbemerkungen und Positionen sind mit der Versions-Nummer der aktuellen neuen LB, bei der dieser Text erstmals aufgenommen wurde, gekennzeichnet. Sie haben kein Änderungskennzeichen und keine etwaige Änderungsbeschreibung.

Hinweis: Leistungen bzw. Positionstexte, die vergleichsweise ähnlich in Vorversionen beschrieben, inhaltlich aber wesentlich bearbeitet sind, können auch als „neu“ gekennzeichnet sein und erhalten daher keinen Hinweis auf etwaige vorhandene Positionsnummern aus Vorversionen.


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